Übungsleiter Westernreiten

Ö.A.P.O. AUSBILDUNGSREGULATIV
§ 91 Übungsleiter Westernreiten (FENA)
1. Der Übungsleiter Westernreiten ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, den Übungsbetrieb im Westernreitsport zu leiten.
2. Der Lehrgang zur Ausbildung zum Übungsleiter Westernreiten hat zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Übungsleiters Westernreiten vertraut zu machen.
3. Der Antrag auf Zulassung zum Lehrgang ist an das Referat Westernreiten des OEPS zu richten
4. Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung:
a) Für die Zulassung zur Ausbildung sind:
 eine erfolgreiche Ablegung einer Eignungsprüfung und
 positiv abgeschlossene Prüfung des Westernreitabzeichens in Bronze.
b) Weitere Zulassungsbedingungen:
Mitglied in einem dem OEPS angeschlossenem Verein.
Ein Mindestalter von 17 Jahren zum Zeitpunkt des Kursbeginns.
Nachweis über die Teilnahme an einem Kurs für „Erste Hilfe“ (mind. 6 Std. und nicht älter als 3 Jahre).
Der Antragsteller muss mindestens 1 Jahr im Besitz des WRC sein.
c) Die Kosten der Eignungsprüfung tragen die Prüfungswerber
5. Der Lehrgang für die Ausbildung zum Übungsleiter Westernreiten wird vom örtlich zuständigen LPS im Einvernehmen mit dem Referat Westernreiten des OEPS durchgeführt. Der Lehrgangsleiter muss mindestens die Qualifikation Westernreitinstruktor, Westernreitlehrer (bis 2015) oder Trainer Westernreiten (ab 2015) und eine gültige Ausbilderlizenz haben. Die Dauer des Lehrganges beträgt 7 Tage (mind. 60 UE à 45 Minuten). Die Ausschreibung ist mind. 8 Wochen vor dem gewünschten Termin einzureichen und vom Referat Westernreiten des OEPS zu genehmigen. Der Lehrgang beginnt an einem Samstag. Durchführung des Lehrganges erfolgt im Stück.
Die Kosten tragen die Teilnehmer.
6. Kommissionelle Abschlussprüfung:
6.1 Teilnehmer, die den Lehrgang erfolgreich abgeschlossen haben, sind zur kommissionellen Abschlussprüfung zugelassen.
6.2 Die Prüfungskommission besteht aus drei Mitgliedern und zwar dem Lehrgangsleiter, (mind. Instruktor Westernreiten mit gültiger Ausbilderlizenz), einem FENA oder AQHA Westernrichter und einem Vertreter des Ausbildungsreferates des OEPS. Der Westernrichter wird vom Referat Westernreiten des OEPS entsandt.
6.3 Die Kosten der Prüfungskommission trägt der Prüfungswerber.
7. Bei erfolgreich abgelegter Prüfung und erreichtem 18. Lebensjahr erhält der Übungsleiter Westernreiten vom zuständigen LPS ein Zeugnis und ein Abzeichen. Vom OEPS eine Tafel „Hier unterrichtet …“ und eine Ausbilderlizenzkarte. Im Zeugnis ist die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung „Übungsleiter Westernreiten“ (FENA)“ angeführt.
8. Wiederholung der Prüfung
a) Die Wiederholung eines oder mehrerer Prüfungsfächer ist frühestens nach 6 Monaten möglich.
b) Die Prüfung kann zweimal wiederholt werden.
a) Wird in einem Prüfungsfach die Wiederholungsprüfung in einem Zeitraum von drei Jahren nicht abgelegt, so ist die gesamte Prüfung zu wiederholen
9. Rücktritt und Ausschluss von der Prüfung:
a) Tritt ein Prüfungskandidat nach Prüfungsbeginn zurück, so gilt die gesamte Prüfung als nicht abgelegt.
b) Der Prüfungskandidat kann von der Prüfungskommission von der Prüfung ausgeschlossen werden, wenn er sich ungebührlich benimmt oder eine Täuschung bzw. einen Täuschungsversuch unternimmt
10. Hinsichtlich der Gültigkeitsdauer der Ausbilderlizenz und der vorgeschriebenen Fortbildung/en gelten die Bestimmungen des § 110 ÖAPO

Anmelde button
Instagram
Bestellformular Westernnews
pro equus
Baumgartner
Hochreiter
OM
AApA
ARHA Maturity
Futurity Banner Facebook
Anmelde button
Instagram
Bestellformular Westernnews
pro equus
Baumgartner
Hochreiter
OM
AApA
ARHA Maturity
Futurity Banner Facebook
hd schulz
BB Ranch
ARHA Stallion Action
ARHA
The Score
equerry pferde manager